Die US-Kommission für Religionsfreiheit hat die Situation in der Ukraine kommentiert.

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26 März 18:26
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Logo der US-Kommission für Religionsfreiheit. Foto: Website der Kommission. Logo der US-Kommission für Religionsfreiheit. Foto: Website der Kommission.

Nach Ansicht der Kommission verhängt das Gesetz über das Verbot der UOC eine kollektive Bestrafung über einzelne Mitglieder religiöser Gemeinschaften.

Die US-Kommission für internationale Religionsfreiheit INTERNATIONAL RELIGIOUS FREEDOM hat einen Bericht über die Einhaltung der Religionsfreiheit weltweit für das Jahr 2024 veröffentlicht.

Im Text wird darauf hingewiesen, dass „im August Präsident der Ukraine Wolodymyr Selenskyj neue Änderungen des Gesetzes über die Tätigkeit religiöser Organisationen unterzeichnet hat, trotz weit verbreiteter Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit der Änderungen mit dem internationalen Recht“.

Nach Ansicht der Mitglieder der Kommission „verboten die Änderungen die Russische Orthodoxe Kirche, die nur in dem von Russland besetzten Gebiet der Ukraine tätig ist, sowie die Ideologie der 'russischen Welt'“.

„Die Änderungen werden wahrscheinlich erhebliche Auswirkungen auf die Ukrainische Orthodoxe Kirche (UOK) haben, die von den ukrainischen Behörden und der Gesellschaft nach dem russischen Überfall im Jahr 2022 mit Misstrauen betrachtet wurde, aufgrund der historischen und kirchlichen Verbindungen der UOK zum Moskauer Patriarchat. Darüber hinaus riskieren die neuen Änderungen, eine kollektive Bestrafung für einzelne Mitglieder religiöser Gemeinschaften zu verhängen“, heißt es im Bericht.

Die Mitglieder der Kommission erinnerten daran, dass das Büro des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR) im Dezember 2024 die Änderungen kritisiert hat und erklärte, dass sie „disproportionale Einschränkungen der Freiheit, seine Religion oder Überzeugungen zu bekennen, festlegen“. USCIRF forderte die ukrainische Regierung auf, sicherzustellen, dass die Umsetzung der Änderungen internationalen Menschenrechtsstandards entspricht.

Früher berichtete SPZJ darüber, dass die Ukraine laut dem Bericht des Büros des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (UNHCHR) vom 31. Dezember 2024 nicht in der Lage war, die Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen zur Auflösung religiöser Organisationen, einschließlich der Ukrainischen Orthodoxen Kirche, zu rechtfertigen. 

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