Elenki bestätigte der OSZE die Einhaltung der Religionsfreiheit durch die Ukraine.

Der Leiter der GÜSS erklärte, dass das Gesetz über das Verbot der UOC die Religionsfreiheit nicht verletzt.
Am 8. April 2025 fand im Büro der Staatsethnopolitik ein Treffen des Leiters der GESS, V. Jelensky, mit einer Delegation der OSZE unter der Leitung des Hohen Kommissars für nationale Minderheiten, Christoph Kamp, statt, – berichtet der Pressedienst der GESS.
Im Verlauf des Treffens sprach Kamp die Frage der Gewährleistung der Religionsfreiheit an, insbesondere im Kontext des Gesetzes der Ukraine „Über den Schutz der verfassungsmäßigen Ordnung im Bereich der Tätigkeit religiöser Organisationen“ (das auch als Gesetz über das Verbot der UOC bezeichnet wird).
Als Antwort versicherte Jelensky dem Hohen Kommissar der OSZE, „dass dieses Gesetz in keiner Weise die religiösen Freiheiten einschränkt, sondern ausschließlich Sicherheitscharakter hat“.
<p„Es geht um die Notwendigkeit, die organisatorischen Verbindungen religiöser Strukturen mit Zentren, die der Russisch-Orthodoxen Kirche untergeordnet sind, zu lösen, was eine Frage der nationalen Sicherheit und kein Eingriff in den Glauben oder die religiöse Praxis ist“, – erklärte Jelensky.
Ob Kamp mit dieser Erklärung zufrieden war, wird im Text nicht mitgeteilt.
Wir erinnern daran, dass der Leiter der GESS zuvor dem rumänischen Kollegen versichert hat, dass in der Ukraine – Glaubensfreiheit herrscht.
